Hundetagesstätte

Dogi Dog   

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1. Die Halter der Tiere, die die Angebote der Hundetagesstätte Dogi dog nutzen, haften für alle von sich und/oder von ihrem Tier verursachten Schäden.

2. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

3. Dogi dog übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder  Vermögensschäden, die durch den jeweiligen zu betreuenden Hund verursacht werden.

4. Die Hundetagesstätte Dogi dog schließt jede Haftung und Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- oder Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

5. Dogi dog verpflichtet sich, den Hund in den dem Besitzer bekannten Räumlichkeiten unterzubringen und artgerecht zu versorgen.

6. Der Hundehalter versichert, dass der von ihm übergebene Hund sein Eigentum ist.

7. Die Gebühr für die Betreuung ist im Voraus und in bar zu entrichten. Mit der Anmeldung bietet der Hundebesitzer der Hundetagesstätte den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich.

8. Die Aufnahme der Hunde richtet sich nach der zur Verfügung stehenden Kapazität und kann bei kurzfristiger Anmeldung nicht garantiert werden.

9. Gebuchte Tage werden berechnet. Beträge können nicht wieder ausgezahlt oder in die nächsten Monate übertragen werden. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Beitrag für die Unterbringung der Hutahunde für mindestens einmal die Woche bezahlt werden muss. 

10. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Hundetagesstätte zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

11. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis, Tollwut und Zwingerhusten geimpft ist und das eine Tierhalterversicherung besteht. Bitte Impfpass und Versicherungsnachweis mitbringen. Wir bitten darum, dass eine regelmäßige Flohprophylaxe und Entwurmung durchgeführt wird. 

12. Die Hundetagesstätte sind von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden der jeweiligen Tiere vorab zu unterrichten.

13. Ergibt sich während des Aufenthaltes die Notwendigkeit einer tierärztlichen Betreuung, erklärt sich der Hundehalter damit einverstanden, dass die Versorgung des Hundes von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird. Auch trägt der Hundehalter die hierfür anfallenden Kosten. Die Kosten werden bei Abholung des Hundes fällig.

14. Bringt ihr Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Hundetagesstätte, trägt der Besitzer des Hundes die daraus entstehenden Kosten für die Behandlung der Hunde, die sich dadurch angesteckt haben.

15. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbes. Trächtigkeit, keine Haftung übernommen.

16. Die Hundetagesstätte kann vom Vertrag zurücktreten ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Tiereigentümer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel des Sittings oder andere Teilnehmer gefährdet werden.

17. Sollte sich die Abholung des Hundes verspäten, ist dies vorher abzusprechen, oder telefonisch mitzuteilen.

18. In der Hundetagesstätte Dogi dog werden die Hunde nicht in Zwingern untergebracht. Die in der Tagesstätte praktizierte Haltungsform ist die der Gruppenhaltung. Der Hundehalter wurde über die Vor- und Nachteile informiert. Die Mitarbeiter der Hundetagesstätte sind berechtigt, nach eigenem Ermessen, Hunde zu korrigieren und ggf. zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen.


19. Die Halter sind verpflichtet Dogi Dog von verändertem Verhalten, wie z.b vermehrter Aggression oder auch Beißvorfällen ihrer Hunde in Kenntnis zu setzen.

20. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur sozial verträgliche, nicht läufige Hündinnen sowie kastrierte Rüden aufnehmen können, die dann regelmäßig mindestens einmal pro Woche kommen müssen.

22. Änderungen der AGB´s und des Betreuungsvertrages sind uns jederzeit möglich.